FLEBBE METALLBAUKONSTRUKTIONEN
Beratung - Planung - Konstruktion


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, die zwischen der Firma Flebbe Metallkonstruktionen und unseren Kunden abgeschlossen werden.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation unserer Dienstleistungen auf unserer Website oder in anderen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots oder durch die schriftliche Bestätigung einer Bestellung durch Flebbe Metallbaukonstruktionen zustande.

§3 Leistungen

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Änderungen und Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

3.2 Flebbe Metallbaukonstruktionen ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Zahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

4.3 Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung von Flebbe Metallbaukonstruktionen 30 Tage nach dem Fälligkeitsdatum in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

4.4 Im Falle des Verzugs ist Flebbe Metallbaukonstruktionen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

§5 Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen, insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Materialien und Zugängen, rechtzeitig und vollständig erfolgen.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einzuhalten, die für die Durchführung der Dienstleistungen von Bedeutung sind.

§6 Abnahme und Gewährleistung

6.1 Nach Fertigstellung der Dienstleistungen wird eine Abnahme durch den Kunden durchgeführt. Kleine Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.

6.3 Im Falle eines Mangels hat Flebbe Metallbaukonstruktionen das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§7 Haftung

7.1 Flebbe Metallbaukonstruktionen haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Flebbe Metallbaukonstruktionen nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

7.3 Die Haftung ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§8 Vertraulichkeit

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

8.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§9 Urheberrechte und Nutzungsrechte

9.1 Flebbe Metallbaukonstruktionen behält sich alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den erbrachten Konstruktionsleistungen vor.

9.2 Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den erbrachten Konstruktionsleistungen, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.

§10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Flebbe Metallbaukonstruktionen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 10.06.2024